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TI-Honorarstrafen beenden | 19.10.2022
Homepage Bayerischer Fachärzteverband
Bayerischer Ärztetag (BÄT) stärkt den BFAV im TI-Widerstand – große Zustimmung für Klageverfahren gegen Honorarkürzung
Der 81. Bayerischen Ärztetages trägt die Klage des Bayerischen Facharztverbandes BFAV gegen Honorarkürzungen von
TI-Zwangsanschluss-Verweigerern in großer Geschlossenheit mit und unterstützt so den BFAV im Widerstand gegen die
noch immer chaotische Telematikinfrastruktur, TI in den Praxen.
Auf Antrag des Vorsitzenden des Bayerischen Facharztverbandes, Dr. Wolfgang Bärtl, selbst niedergelassener Orthopäde in
Neumarkt/Opf. forderte der 81. Bayerische Ärztetag am vergangenen Wochenende mit klarem Mehrheitsvotum die Bundesregierung
auf, den aktuell mit Honorarstrafen bewehrten Zwangsanschluss der Vertragsarztpraxen an die TI mit sofortiger Wirkung
auszusetzen. Dieses Moratorium soll nach dem Willen des BÄT so lange andauern, bis eine&xnbsp;tragbare Lösung gefunden ist,
die sowohl das Arzt-Patienten-Geheimnis und die ärztliche Schweigepflicht vollumfänglich schützt als auch funktional
den Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten einen echten Mehrwert bietet, statt weiterhin unnötige Kosten
zu verursachen und die Abläufe in den Praxen mehr zu behindern als zu nutzen. Die Honorareinbehalte sollen ausgesetzt
und die einbehaltenen Honorare zurückbezahlt werden.
„Dieser Beschlussantrag, der von einer breiten Zustimmung der verfassten bayerischen Ärzteschaft getragen ist,
bestätigt uns in unserem unermüdlichen Kampf gegen diese untaugliche TI. Er sollte aber auch eine klare Botschaft
sein in Richtung der am Sozialgericht München anhängigen Musterklage des Bayerischen Facharztverbandes gegen die
Zwangsanbindung an die TI," hofft BFAV-Vorstandmitglied Dr. Gernot Petzold, Augenarzt aus Kulmbach in seiner Funktion
als Klageführer auf eine zeitnahe Terminierung der nunmehr seit fast zwei Jahren anhängigen Verhandlung.
Antrag von Dr. Wolfgang Bärtl zum BÄT – TI Honorarstrafen beenden.
Das gläserne Behandlungszimmer
Ein Artikel der Süddeutschen Zeitung | 25.02.2019
Bald soll es elektronische, zentral gespeicherte Patientenakten geben. Die Privatsphäre von Arzt und Patient ist bedroht.
Elektronische Patientenakte? Nein, davon habe sie noch nichts gehört, sagt Frau R. Auch ihre Krankenkasse
habe sie noch nicht informiert. Zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten auf Servern? Dabei werde ihr schon mulmig.
So wie Frau R. reagieren viele Patientinnen und Patienten, spricht man sie auf Vorgaben des im März im Bundestag zur
Verabschiedung anstehenden Terminservice- und Vorsorgegesetzes (TSVG) an, wonach nicht nur die Sprechstunden der Ärzte
ausgeweitet werden sollen, sondern die Krankenkassen flächendeckend bis 2021eine elektronische Patientenakte anbieten müssen.
Die soll dann auch mit dem Smartphone zugänglich sein, darauf hat Gesundheitsminister Jens Spahn gedrungen.
Die Akte soll als „Serverakte“ angelegt werden, zwar wohl verschlüsselt, aber zentral gespeichert in Rechenzentren der
jeweiligen Aktenanbieter. Von einer dezentralen Speicherung der Daten ist die Betreibergesellschaft gematik,
in der bisher nur Vertreter der Krankenkassen, Krankenhäuser und Ärzte mitreden, leider vergangenes Jahr abgekommen.
Auf der elektronischen Gesundheitskarte selbst werden nur persönliche Daten sowie Medikation und Notfallplan fixiert
werden können, nicht jedoch Röntgenbilder oder Arztbriefe.
Die zentrale Speicherung sensibler Krankheitsdaten von Patienten ist nur ein Kritikpunkt, der noch die Hälfte der
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten abhält, die Technik für die Internetvernetzung zu installieren.
Eigentlich müssten sie dies bis 31. März vollzogen haben, um gesetzlich festgelegte Honorarabzüge zu vermeiden.
Etliche Fragen der Datensicherheit und der Haftung sind jedoch ungeklärt. Die Verantwortung der Praxis, meinte die
Bundesdatenschutzbeauftragte vergangenen Sommer, höre am Konnektor auf, dem Kernstück der Infrastruktur, über den von
der Praxis aus die gesicherte Internetverbindung aufgebaut wird. Doch wer wird bei einem Datenleck sicher sagen können,
ob dieses vor, im oder hinter dem Konnektor aufgetreten ist?
Dass dies keine unrealistischen Szenarien sind, zeigen Cyberangriffe der vergangenen Jahre auf Patientendaten in den USA,
in Norwegen oder Singapur. Laut der IT-Sicherheitsfirma McAfee sind auch Gesundheitsdaten eines deutschen Politikers gehackt
und gegen ihn verwendet worden. Ebenso waren deutsche Kliniken betroffen. Hinzu kommt nun, dass die von der gematik stets
betonten hohen Sicherheitsstandards des Systems mit Gesundheitskarte und sicherer Internetverbindung unterlaufen werden
durch den geplanten zweiten Zugang zur elektronischen Patientenakte über Smartphone und Tablet. IT-Experten befürchten
eine höhere Anfälligkeit für Cyberangriffe. Doch Jens Spahn beschleunigt zusätzlich: Das Bundesgesundheitsministerium
soll künftig, gleich mit Stimmenmehrheit, in der Betreibergesellschaft mitreden, was ein Durchregieren über lästige
Datenschutzbedenken hinweg vereinfachen wird.
Von Jens Spahns Plänen werden vor allem Datensammler und IT-Konzerne profitieren
Jens Spahn schrieb bezeichnenderweise in einem Buchvorwort 2016, „Datenschutz ist was für Gesunde“ – also die,
die das Gesundheitswesen nicht benötigen. Was aber ist mit den Kranken?
Die werden durch die technischen Neuerungen nicht gesünder. Das Ziel, Wechselwirkungen von Medikamenten zu vermeiden,
kann anders längst erreicht werden, etwa durch entsprechende Datenbanken. Und die oft betonten Doppeluntersuchungen?
Spielen in der Praxis kaum eine Rolle, wie eine Studie ergab. Eher besteht die Gefahr, dass wichtige Informationen in der
Datenfülle untergehen, worüber österreichische Ärzte klagen, die bereits eine elektronische Gesundheitsakte verwalten.
Und indem Ärzte und Therapeuten noch mehr als bisher in den Bildschirm schauen, werden sie dem Patienten suggerieren,
dass nicht er und sein Leid, sondern die Verwaltung seiner Daten im Mittelpunkt steht.
Ärzte und Patienten sind gleichermaßen von solch nicht mehr überschaubarer Technik überfordert. Viele Ärzte um die 60
erwägen, ihre Praxis vorzeitig aufzugeben, was den schon bestehenden Ärztemangel verschärfen wird. Hotlines, bei denen
Ärzte Rat finden sollten, stoßen heute schon bei kleineren Problemen an ihre Grenzen. Unklar ist auch, wer langfristig
die Daten pflegen soll. Chronisch Kranke, aber auch psychisch oder kognitiv beeinträchtigte Menschen werden dies
kaum schaffen. Es sei auch nicht so, dass zu allererst der Patient seine elektronische Akte steuern soll, sagte Spahn
kürzlich. Das ist erstaunlich, war es doch eigentlich Konsens, dass der Patient Herr seiner Daten sein soll.
Offenbar stehen andere Interessen im Vordergrund. Nicht umsonst wird häufig die wirtschaftliche Bedeutung der
Digitalisierung im Gesundheitswesen betont. Über drei Milliarden Euro kostet die Entwicklung der Gesundheitskarte
und der Telematikinfrastruktur (TI), eine weitere Milliarde deren Anschaffung, finanziert aus den Versichertenbeiträgen.
Zwar bemängelte kürzlich eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, Deutschland
nehme bei 17 untersuchten Ländern nur Rang 16 ein (woraufhin die Digitalisierungsbeauftragte der Bundesregierung,
Dorothee Bär, Abstriche beim Datenschutz forderte). Die Bertelsmann-Tochter Arvato aber war seit 2013durchgehend
an der Entwicklung der TI beteiligt. Die CompuGroup Medical wiederum, die lange Zeit das Monopol für den Konnektor
hatte und marktführend bei den Praxisverwaltungssystemen ist, jubelte in ihren Geschäftsberichten, in Verbindung mit
diesen neuen Techniken der Ärzteschaft weitere Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können.
Und die Entwicklung geht weiter. Jens Spahn möchte die Plastikkarten durch Erfassung biometrischer Daten ersetzen.
Auch von einer einzigen digitalen Identität für Steuer-, Gesundheits- und Passwesen hat er schon gesprochen. Wohin
derartige Datenzentralisierung führen kann, zeigt das Beispiel China, wo eine Biometrie- und DNA-Datenbank von Millionen
Einwohnern aufgebaut wird. Gesundheitsdaten sollen zudem bald auch über Grenzen hinweg fließen, um sie wirtschaftlich
nutzen zu können, sagte kürzlich Japans Premier Shinzo Abe in Davos.
Die Digitalisierung ist für Diagnostik und Therapie durchaus hilfreich. Die elektronische Patientenakte aber wird mehr
Datensammlern und IT-Konzernen nutzen als Ärzten und Patienten, die um ihre Privatsphäre fürchten müssen. Bisher fragen
in der Praxis kaum Patienten nach der Möglichkeit des Zugriffs auf Praxisdaten über ihr Smartphone – das scheint eher
etwas für junge, hippe, im Grunde gesunde Menschen zu sein, die heute schon freiwillig ihren Versicherungen Daten
ihres Fitnesstrackers überlassen.
Weitere Informationen.
- Gesundheitsdaten in Gefahr
- TI Watch
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